Der Schulelternrat
Der Schulelternrat wird nicht gewählt, sondern aus den Vorsitzenden der Klassenelternschaften gebildet. Der Schulelternrat erörtert alle die Schule und die Schülerschaft betreffenden Fragen; vor allem muss der Schulelternrat vor wichtigen Entscheidungen in der Schule - z.B. bei Aufstellung von Grundsätzen für die Leistungsbewertung, bei Änderungen der Organisation in der Schule, z.B. bei der Teilung von Klassen, bei der Einführung von neuen Schulbüchern - gehört werden. Der Schulelternrat kann in Versammlungen aller Erziehungsberechtigten der Schüler der Schule über seine Tätigkeit berichten.
Erörterungspunkte für den Schulelternrat:
Schulordnung / Schulprogramm / Schulprofil
Probleme der Pausenaufsicht
Unterrichtsversorgung / Unterrichtsausfall
Stundenpläne
räumliche und sächliche Ausstattung der Schule
Gestaltung von Schulhöfen
Schulleben / Schulkultur
Vorbereitung / Vorberatung von Tagesordnungspunkten von Gesamtkonferenzen, von Fachkonferenzen
gemeinsamer Erziehungsauftrag von Elternhaus und Schule.
Der Schulelternrat wählt für 2 Schuljahre aus seiner Mitte
den Vorsitzenden,
dessen Stellvertreter (einen oder mehrere)
die Elternvertreter und deren Stellvertreter in der Gesamtkonferenz
die Elternvertreter und deren Stellvertreter für die jeweiligen für die gesamte Schule zuständigen Teilkonferenzen (z.B. Fachkonferenzen)
Elternvertreter und Stellvertreter für den Lehrer-Eltern-Schüler-Ausschuss
Aufgaben des Vorsitzenden
Dem Vorsitzenden des Schulelternrates obliegen insbesondere folgende Aufgaben
er beruft die Sitzung des Schulelternrates ein und leitet sie
er führt Beschlüsse des Schulelternrates aus
er führt Gespräche mit dem Schulleiter über Angelegenheiten der Schule und des Unterrichtes
er informiert die Elternschaft der Schule über wichtige Vorhaben
er unterstützt die Mitglieder des Schulelternrates bei ihrer Arbeit
er vertritt die Elternschaft der Schule nach innen und außen.
Hier finden Sie eine Übersicht über alle aktuellen Elternvertreter der einzelnen Klassen. Erreichbar sind diese über den Iservaccount des jeweiligen Kindes. Bei Abweichungen des Nachnamens ist jeweils der Name des dazugehörenden Kindes auf der Üersicht vermerkt.
Dem Organigramm können Sie den Vorsitz des Schulelternrates entnehmen und die Elternvertreter in den Fachkonferenzen.